Das hängt mit der Röntgenverordnung (RöV) zusammen. Nach §23 der RöV darf eine Röntgenuntersuchung nur bei Vorliegen einer sog. rechtfertigenden Indikation durchgeführt werden. Die dazu erforderlichen Angaben kann Ihr Behandler hoch komfortabel rund um die Uhr in dem entsprechenden Überweisungsformular vornehmen. Der Versand des Überweisungsformulars erfolgt über gesicherte, verschlüsselte Leitungen.

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