Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten in aller Regel nicht. Sie sollten jedoch Ihren Zahnarzt oder Arzt fragen, ob er Kunde unseres Kopf-Diagnostik-Zentrums ist. Falls Ihr Arzt oder Zahnarzt Kooperationspartner unseres Kopf-Diagnostik-Zentrums ist, erhalten Sie eine Abrechnung mit reduziertem Steigerungssatz auf Basis des Wettbewerbssteigerungsgesetzes im Rahmen der Gesundheitsreform.
Eine strahlungsarme 3D-Röntgenaufnahme wird im Kopf-Diagnostik-Zentrum nach den gesetzlichen Vorschriften der GOÄ/GOZ (= Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte) abgerechnet. Das Kopf-Diagnostik-Zentrum verwendet hier nur den üblichen 1,8fachen Satz (= 256,46 Euro). Privatpatienten erhalten die Kosten in aller Regel von Ihre Kasse erstattet, wenn Sie nicht gerade einen Vertragstarif vereinbart haben, der dies ausschließt.